1. Einführung in die E-Rechnung mit Factur-X und XRechnung
Die E-Rechnung, die durch die E-Rechnungsverordnung der Bundesregierung bereits im November 2018 beschlossen wurde, fördert die Digitalisierung im Rechnungswesen. Der verpflichtende Einsatz beginnt ab 2025. Dabei werden Rechnungen digitalisiert, um eine automatisierte Weiterverarbeitung zu ermöglichen. Der Datenstandard XRechnung, der auf XML basiert, ist speziell für den Austausch von Rechnungen in Deutschland entwickelt worden. Factur-X hingegen, ein hybrider Standard, kombiniert eine PDF-Darstellung mit eingebetteten XML-Daten und ist sowohl in Deutschland als auch international anwendbar.
Hinweis:
Die neuen Regelungen im Hinblick auf die Pflicht zur elektronischen Rechnung gelten bereits ab dem 01.01.2025.
Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Andere Rechnungsformate dürfen nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Dies gilt nur für Rechnungen innerhalb Deutschlands.
“Bitte beachten Sie, dass die in diesem Blog bereitgestellten Informationen weder eine rechtliche noch eine steuerliche Beratung darstellen. Für individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.”
2. XRechnung und Factur-X: Unterschiede und Einsatzgebiete
XRechnung ist ein rein digitales, XML-basiertes Format, das besonders für den Einsatz in deutschen Behörden und Verwaltungen geeignet ist. Im Gegensatz dazu vereint Factur-X PDF und XML in einem Dokument und ist international anerkannt. Während XRechnung hauptsächlich in Deutschland verwendet wird, bietet Factur-X durch seine internationale Akzeptanz einen breiteren Einsatzbereich.
3. Implementierung von Factur-X in Odoo 16 (Ausgang)
In Odoo 16 lässt sich Factur-X einfach konfigurieren. Im Accounting-Modul unter „Journale“ kann dies in den erweiterten Einstellungen aktiviert werden. Die Auswahl ist abhängig vom Standardort Ihres Unternehmens.
Sobald die Einstellung vorgenommen wurde, generiert Odoo beim Erstellen neuer Rechnungen automatisch die entsprechenden XML-Dateien bzw. eine eingebettete Struktur in PDF, die anschließend visualisiert und exportiert werden können.
Beispiel Factur-X:
Beim Anlegen einer Ausgangsrechnung prüft Odoo bereits die Einhaltung der Standards. Zudem gibt Odoo Hinweismeldungen aus und weist auf enthaltene Fehler hin:
Im Debug-Modus ist ein neuer Tab ‚EDI-Dokumente‘ ab dem Status ‚Gebucht‘ sichtbar, welcher die von Odoo generierten Dateien enthält (hier am Beispiel von Factur-X):
Öffnet man die PDF in einem Editor, wird die eingebettete Struktur deutlich sichtbar:
Beim Versand der PDF wird diese Struktur ebenfalls mitgesendet und kann vom Empfänger weiterverarbeitet werden:
4. Implementierung von XRechnung in Odoo (Ausgang)
Beispiel X-Rechnung:
Auch hier wird die XML Struktur im Reiter ‚EDI-Dokumente‘ ab dem Status ‚Gebucht‘ angezeigt:
Beim Klick auf ‚Senden und Drucken‘ wird nicht nur eine PDF angehängt (mit eingebetteter XML Struktur, wie bei Factur-X), sondern sowohl die ‚normale‘ PDF als auch die XRechnung-XML-Datei:
5. Implementierung von Factur-X/XRechnung in Odoo (Eingang)
Nun importieren wir zur Veranschaulichung die von Odoo generierte Factur-X (XML) als Eingangsrechnung (äquivalent zur XRechnung XML):
Dieser Prozessschritt funktioniert auch mit der PDF, die die eingebettete Struktur enthält (Factur-X):
Odoo erkennt das entsprechende Format der hochgeladenen/importierten Datei:
Die von Odoo generierten Anhänge und Strukturen werden im Odoo Filestorage abgelegt. Sie können diese Dateien auch nachträglich unter Einstellungen -> Technisch -> Dateianhänge einsehen und bei Bedarf erneut herunterladen:
Wie Sie sehen, beherrscht Odoo 16 bereits die notwendigen Funktionen, um mit den gängigsten Formaten arbeiten zu können.
Wir haben unsere FastReport Implementation entsprechend erweitert, um diese Funktionalität auch abbilden zu können. Bitte sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Odoo Dokumentation:
**Bitte beachten Sie, hierbei handelt es sich um den momentanen Stand. Es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung unsererseits. Für weitere Information zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.